Hausanschlusskasten: Besichtigung, Dokumentation & Bewertung
Was wir vor Ort aufnehmen
Bauart, Zustand, Sicherungsgrößen, Belegung, Zugänglichkeit, Beschädigungen und Auffälligkeiten. Der HAK bildet die gesetzlich definierte Grenze zwischen dem Netzbetreiber und dem Eigentümer. Er wird von uns ausschließlich im Auftrag des jeweiligen Netzbetreibers geöffnet.
Bauform, Alter, Sammelschienensystem, Anzahl und Belegung der Zählerfelder, Trennvorrichtung sowie vorhandener oder fehlender selektiver Hauptleitungsschutzschalter.
Platz für das Smart-Meter-Gateway, vorhandener Abschlusspunkt Zählerplatz, Spannungsabgriff, Datenleitung und Empfangssituation für die Kommunikationsanbindung.
Führung und Querschnitt der Hauptleitung, Aufteilung von PEN in PE und N, Zustand des Umfelds, Feuchtigkeit und Fremdinstallationen.
Einstufung in geeignet, mit Aufwand ertüchtigbar oder Ersatz erforderlich, mit standardisierten Mängelcodes statt Freitextprosa.
Mit der überarbeiteten VDE-AR-N 4100:2026 wurden die Technischen Anschlussregeln für die Niederspannung weiterentwickelt. Sie konkretisieren die Anforderungen an den Zählerplatz insbesondere mit Blick auf den Smart Meter Rollout und die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.
Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen, Wallboxen und weitere steuerbare Verbrauchseinrichtungen, für die unter den entsprechenden Voraussetzungen eine netzorientierte Steuerung ermöglicht werden muss.
Eine für den Bestand wichtige Neuerung betrifft zudem den Abschlusspunkt Zählerplatz. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen in einem separaten Gehäuse nachgerüstet werden. Dadurch lassen sich bestehende Zähleranlagen in vielen Fällen an die neuen Anforderungen anpassen, ohne unmittelbar den vollständigen Zählerschrank austauschen zu müssen.
Häufige Fragen zur HAK-Besichtigung
Wer darf den Hausanschlusskasten öffnen?
Ja. Die Kosten für die erforderliche Ertüchtigung trägt grundsätzlich der Anschlussnehmer beziehungsweise Eigentümer. Vor Beginn der Arbeiten erhält dieser ein Kostenblatt mit einer transparenten Übersicht der zu erwartenden Kosten.
Was macht einen Zählerplatz ungeeignet für ein intelligentes Messsystem?
Meist die Kombination aus zu wenig Platz und fehlender Infrastruktur: kein Raum für das Gateway, kein Abschlusspunkt Zählerplatz, kein dauerhafter Spannungsabgriff, keine Datenleitung. Dazu kommen veraltete Trennvorrichtungen und Zählerschränke ohne passendes Sammelschienensystem.
Muss der Anschlussnehmer die Ertüchtigung bezahlen?
Die Kundenanlage ab dem Hausanschlusskasten liegt in der Verantwortung des Anschlussnehmers, der Zählerplatz gehört dazu. Die konkrete Kostenverteilung hängt am Einzelfall und an den technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers. Unsere Aufnahme liefert die Faktenbasis für dieses Gespräch, die Entscheidung treffen Sie.
Garantiert netzkontor nord die Erfüllung der Quote?
Ja, und das ist meist die wirtschaftlichste Variante. Eine Aufnahme im Zuge einer ohnehin anstehenden Begehung spart einen kompletten Kundentermin. Wir kombinieren die Erhebung regelmäßig mit Zählerwechseln oder mit gebietsweisen Bestandsaufnahmen.
Sie wissen nicht, wie viele Zählerplätze in Ihrem Gebiet nachgerüstet werden müssen?
Dann lohnt eine stichprobenhafte Erhebung, bevor Sie den Rollout hochfahren. Wir nehmen ein repräsentatives Gebiet auf und rechnen die Ertüchtigungsquote hoch.
Sie haben noch Fragen? Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Anliegen rund um Hausanschlusskasten, Zählerplatz und Bestandsaufnahme.