Genehmigungsplanung für Wasserleitungen & Wassernetze
Unser Genehmigungspaket für Wasserprojekte
Erlaubnisse und Bewilligungen nach §§ 8 und 9 WHG, Zulassungen und Anzeigen nach dem jeweiligen Landeswassergesetz, Anlagen in und an Gewässern nach § 36 WHG, Genehmigung der Bauwasserhaltung bei Grundwasserabsenkung.
Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde, Befreiungsanträge, Umgang mit den Auflagen der Schutzgebietsverordnungen und den Vorgaben aus DVGW W 101.
Kreuzungsanträge und Kreuzungsvereinbarungen mit der Bahn, mit Bundes-, Land- und Kreisstraßenverwaltungen, Gewässer- und Deichquerungen inklusive Abstimmung mit Deich- und Wasserverbänden.
Eigentümerermittlung, Gestattungsverträge, Duldungsvereinbarungen und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten bis zur Eintragung im Grundbuch.
Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG, Baumschutz nach DVGW GW 125, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Bodenschutz und Umgang mit Altlastenverdachtsflächen.
Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO, Verkehrszeichenpläne nach RSA, Umleitungskonzepte und Abstimmung mit dem ÖPNV.
Kampfmittelvorerkundung, archäologische Vorabstimmung, Begleitung bei Bodendenkmalverdacht.
Wir hängen uns an die Verfahren, überwachen Fristen und hinterlegen jede Rückfrage nachvollziehbar. So bleibt Ihr Terminplan belastbar.
Häufige Fragen zur Genehmigungsplanung im Wasserleitungsbau
Wann brauche ich eine wasserrechtliche Erlaubnis für eine Wasserleitung?
Die reine Verlegung einer Trinkwasserleitung im Straßenraum ist für sich genommen keine Gewässerbenutzung. Erlaubnispflichtig wird es, sobald Grundwasser berührt wird, etwa bei der Bauwasserhaltung mit Grundwasserabsenkung, bei Gewässerquerungen und bei Anlagen in und an Gewässern nach § 36 WHG. In Wasserschutzgebieten gelten zusätzlich die Auflagen der jeweiligen Schutzgebietsverordnung.
Wie lange dauert eine Kreuzungsvereinbarung mit der Bahn?
Rechnen Sie mit mehreren Monaten. Der Antrag muss technisch vollständig sein, die Prüfung erfolgt in festen Bearbeitungsschritten, und Nachforderungen verlängern den Prozess deutlich. Wir empfehlen, Bahnquerungen als erstes Verfahren anzustoßen, unabhängig davon, wann sie im Bauablauf drankommen.
Was passiert, wenn die Trasse durch ein Wasserschutzgebiet führt?
Dann gelten die Verbote und Beschränkungen der Schutzgebietsverordnung, gestaffelt nach Zone. In Zone I ist praktisch nichts möglich, in Zone II und III arbeiten wir mit Befreiungsanträgen, angepassten Bauverfahren und besonderen Auflagen für Baustelleneinrichtung, Betriebsstoffe und Bodenaustausch.
Übernehmen Sie auch die Verhandlungen mit Grundstückseigentümern?
Ja. Eigentümerermittlung, Erstansprache, Vertragsverhandlung und die grundbuchliche Sicherung gehören zu unserem Leistungsumfang. Diese Aufgabe wird in Projekten regelmäßig unterschätzt und ist einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen.
Ihre Trasse steht, die Genehmigungen fehlen noch?
Setzen Sie auf unsere Erfahrung. Wir prüfen Ihren Trassenkorridor, benennen alle erforderlichen Verfahren und sagen Ihnen realistisch, welche Vorlaufzeiten Sie einplanen müssen.
Sie haben noch Fragen? Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Anliegen rund um Genehmigungsplanung, wasserrechtliche Verfahren und Wasserleitungsbau.